Wertpapiersteuer könnte später kommen
Banken und Fondsgesellschaften brauchen mehr Zeit, um die neue Steuer zu berechnen. Die Finanz könnte ein Einsehen haben.
Anleger müssen warten: Wann die neue Steuer eingeführt wird, ist offen.
Beinahe täglich wird im Finanzministerium bei Gesprächsrunden mit Vertretern der Finanzbranche um Details der geplanten Steuer auf Wertpapiergewinne gerungen. Dabei zeichnet sich jetzt eine Verschiebung ab.
Der Gesetzgeber könnte ein Einsehen mit Banken und Fondsgesellschaften haben - wovon letztlich auch jeder Anleger profitiert. Im Raum steht, dass die Einführung der 25prozentigen Kapitalertragssteuer auf sämtliche Kursgewinne um ein Jahr verschoben wird.
Laut Gesetzesentwurf wären die Banken im kommenden Jahr verpflichtet, ihren Kunden ein Viertel der realisierten Kursgewinne bei Aktien, Anleihen, Fonds und Derivaten abzuschneiden und der Finanz abzuliefern. Für die exakte Berechnung dieser Kursgewinne ist aber der Aufbau umfangreicher EDV-Systeme nötig. "Ein administrativer Super-GAU", so Oberbank-Chef Franz Gasselsberger. Die Umsetzung innerhalb weniger Wochen wäre einfach nicht machbar.
Den Fondsgesellschaften macht das enge Zeitkorsett beinahe noch mehr zu schaffen. Denn in den Fonds fällt bereits seit Jahren eine fünfprozentige Steuer auf realisierte Kursgewinne an.
Dieser Steuersatz innerhalb der Fonds soll künftig nicht nur für Aktien, sondern für sämtliche Wertpapiere - also auch Anleihen oder Derivate - gelten. Und er soll sich zumindest verdoppeln, ist zu hören. Das Motto der Finanz dabei: Dieses Geld fließt rascher, die Gewinnsteuer des Anlegers vielleicht erst in 30 Jahren, wenn dieser verkauft.
Um eine klassische Doppelbesteuerung beim Anleger zu vermeiden, muss die Fondssteuer auf eine künftige Kursgewinnsteuer, die der Anleger zu zahlen hat, angerechnet werden können. Allein das zeigt, wie komplex die Materie ist und weshalb die Umsetzung mehr Zeit braucht.
Gesprächsrunden
Fix ist eine Verschiebung der neuen Steuer aber keineswegs. Das Finanzministerium bestätigt aber immerhin, dass darüber gesprochen wird. Laut Gesetzesentwurf sollen alle Wertpapiere betroffen sein, die ab Jahreswechsel ge- und irgendwann später mit Gewinn verkauft werden. Anleger, die wissen wollen, ob sie nun noch rasch heuer zuschlagen müssen, um nicht der neuen Steuer zu unterliegen, müssen wohl oder übel auf einen Ausgang der aktuellen Gesprächsrunden warten.
Quelle: kurier.at
